Die heterologe Insemination (donogene Insemination) beschreibt eine künstliche Befruchtung bei unerfülltem Kinderwunsch. Bei diesem Verfahren werden die Samen eines fremden Spenders in die Gebärmutter der Frau eingebracht, damit sie schwanger werden kann.
In diesem Ratgeber erfahren Sie
- welche Gründe für eine heterologe Insemination sprechen
- welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und ob alleinstehende Frauen und lesbische Paare ein Recht auf eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen haben
- wie die künstliche Befruchtung abläuft
- und ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Artikelübersicht
Welche Gründe sprechen für eine heterologe Insemination?
Eine heterologe Insemination kann man aus verschiedenen Gründen durchführen lassen. Diese sind vorwiegend:
- Unfruchtbarkeit des Mannes (keine befruchtungsfähige Samen, keine Spermienproduktion im Hoden)
- Risiko für mögliche genetische Erbkrankheiten von Seiten des Stammbaumes des Mannes
- Infektionskrankheiten
- andere Behandlungsformen der künstlichen Befruchtung blieben erfolglos (z.B. In-Vitro-Fertilisation IVF)
- lesbische Paare mit Kinderwunsch
Die künstliche Befruchtung wird in erster Linie bei ungewollt kinderlosen Paaren angewendet. Wenn die Zeugungskraft des Mannes nicht ausreicht, um eine Eizelle eigenständig zu befruchten, werden die Samen eines Spenders zur Herbeiführung ein Schwangerschaft herangezogen. Die Fruchtbarkeit eines Mannes zeichnet sich beispielsweise dadurch aus, dass die Spermien zu unbeweglich sind.
Eine mögliche Unfruchtbarkeit lässt sich mit einem Fruchtbarkeitstest für den Mann überprüfen.
Ist das Risiko zu hoch, Erbkrankheiten oder Infektionskrankheiten an das Wunschkind zu vererben, kann ebenfalls eine donogene Insemination zur Erfüllung eines Kinderwunsches hinzugezogen werden.
Lesbische Paare, bei denen es nicht möglich ist, auf natürlichem Wege schwanger zu werden, können ebenfalls eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Der Eingriff ist bei homosexuellen Frauen in Deutschland allerdings nicht ganz unproblematisch.
Welche Voraussetzungen muss man für eine künstliche Befruchtung erfüllen?
Für die künstliche Befruchtung muss zunächst die Fruchtbarkeit der Frau gewährleistet sein. Gegebenenfalls empfiehlt sich ein Fruchtbarkeitstest für die Frau. Laut den Richtlinien der Bundesärztekammer sollten eigentlich nur verheiratete Frauen oder Frauen mit einem festen männlichen Partner eine heterologe Insemination erhalten. Denn so kann der Partner der Frau für das gezeugte Spenderkind die Vaterschaft anerkennen.
Manche Kinderwunschkliniken verlangen deshalb einen Trauschein oder einen notariellen Vertrag als Voraussetzung, um den Samenspender vor Unterhaltsansprüchen zu schützen.
Da bei alleinstehenden Frauen oder lesbischen Paaren kein rechtlicher Vater für das Spenderkind festgestellt werden kann, war es bislang nicht ganz einfach, eine donogene Insemination zu vermitteln. Denn eine lesbische Partnerin kann das Spenderkind lediglich adoptieren. So bestehe das Risiko, dass der Samenspender als rechtlicher Vater gilt und zu Unterhalt verpflichtet wird.
Dieses rechtliche Risiko wurde aber durch das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (BGB I 2513, Stand: 17.07.2017) beseitigt. Dieses Gesetz besagt, dass der Spender, der über eine Samenbank Samen gespendet hat, nun nicht mehr rechtlich als Vater festgestellt werden kann.
In anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder das weiter entfernte Ausland wie die USA, ist eine donogene Insemination leichter zu vermitteln. Denn in diesen Ländern ist diese Form der künstlichen Befruchtung offiziell gesetzlich erlaubt.
Heterologe Insemination – Ablauf und Erfolgschance
Im ersten ausführlichen Beratungsgespräch klärt der Frauenarzt der Kinderwunschklinik das Paar über die Behandlung, sowie psychologische und rechtliche Folgen auf. Gegebenenfalls lassen sich Paare auch zusätzlich von einem Psychologen beraten.
Weiterhin wird der Eisprung der Frau bei einer Voruntersuchung mittels Eisprungtest kontrolliert.
Im Anschluss fungiert der Frauenarzt als Vermittler zwischen dem Paar und der Samenbank, die die Samenspende vermittelt.
Bei einer anonymen Samenspende bestimmt die Samenbank welche Spendersamen genutzt werden und die werdenden Eltern haben kein Mitspracherecht bei der Entscheidung. In der Regel werden dabei das Aussehen und andere Merkmale des zukünftigen Vaters berücksichtigt.
Es ist jedoch garantiert, dass jeder Samenspender vor der Abgabe einer Samenspende untersucht wird. So wird ausgeschlossen, dass er unter Dauermedikation steht, chronische oder Erbkrankheiten hat oder unter Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis leidet.
Die heterologe Insemination erfolgt in das Scheidengewölbe, in die Öffnung vom Muttermund oder direkt in die Gebärmutter (intrauterin).
Bei einer intrauterinen Insemination werden die Spermien des Spenders mit einer Spritze aufgezogen und mithilfe eines Katheters in der Gebärmutter eingepflanzt.
Die Erfolgschance, schwanger zu werden, liegt bei ungefähr 20 Prozent. Die Erfolgschance steigen, in dem man auf eine gesunde Lebensweise achtet.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Kosten für die heterologe Insemination umfassen je nach Behandlungsmethode ungefähr einen drei- bis vierstelligen Bereich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten allerdings nicht, es sei denn es handelt sich um Kinderlosigkeit als „Krankheit“.
Dieser Ratgeber entstammt unserer Serie zur Fruchtbarkeit:
- Anovulatorischer Zyklus
- Bauchspiegelung bei Kinderwunsch
- Eisprungtest
- Fruchtbarkeitstest [Frau | Mann]
- Heterologe Insemination
- Insemination - Erfolgschancen
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