Wie merkt man eine Fehlgeburt?

In diesem Beitrag widmen wir uns der Frage „Wie merkt man eine Fehlgeburt?“ und erläutern was der sogenannte Abort ist. Es werden Anzeichen und Symptome einer Totgeburt aufgezeigt und die Gründe und Ursachen erklärt.

Artikelübersicht

Was ist eine Fehlgeburt?

Eine Fehlgeburt wird auch Abort genannt. Dabei kommt das Kind zu früh zur Welt und ist nicht überlebensfähig. Man unterscheidet zwischen Fehlgeburt, Frühgeburt und Totgeburt. Dies ist abhängig von der jeweiligen Schwangerschaftswoche.

Die höchste Wahrscheinlichkeit für eine ungewollt abgebrochene Schwangerschaft besteht bis zur 12. SSW. Danach sinkt die Fehlgeburtenrate rapide ab. In den meisten Fällen Man unterscheidet folgende Formen der Geburt:

  • Bis zur 12. SSW: Früher Abort
  • Bis zur 20. SSW: Normaler Abort
  • Ab der 20. SSW: Später Abort
  • Ab der 24. SSW: Frühgeburt oder Totgeburt

Ab der 24. Schwangerschaftswoche hat das Kind etwa 500 Gramm Körpergewicht erreicht und damit bei intensivmedizinischer Betreuung eine gute Überlebenschance. Verstirbt der Embryo jedoch im Mutterleib, dann gilt dies als Totgeburt.

Woran erkenne ich eine Fehlgeburt?
Woran erkenne ich eine Fehlgeburt? Viele Frauen bemerken den Abort in der Frühschwangerschaft nicht. Ab der 24. SSW bzw. 500 Gramm Körpergewicht spricht man von einer Totgeburt.

Symptome & Anzeichen: Wie erkennt man eine Fehlgeburt?

Häufig merkt die Schwangere in der Frühschwangerschaft gar nicht, dass es zu einer Fehlgeburt kommt. So geht man davon aus, dass etwa die Hälfte aller befruchteten Eizellen abgehen, ohne dass eine Einnistung erfolgt. Erst ab der 5. SSW ist die Schwangerschaft nachweisbar. Danach liegt die Fehlgeburtenrate bei ca. 10-15%, wovon etwa 80% bis zur 12. SSW erfolgen. Für Schwangere macht es daher Sinn, erst ab dem vierten Schwangerschaftsmonat dem Umfeld von der Schwangerschaft zu erzählen.

Das markanteste Symptom beim Abgang ist wohl die einsetzende, schwache Blutung. Diese kann in der Frühphase auch leicht mit der Periode oder Einnistungsblutung verwechselt werden. Ein Abort kann auch gänzlich ohne Blutungen (verhaltene Fehlgeburt) erfolgen. In diesem Fall wird die Produktion der Schwangerschaftshormone eingestellt, sodass die frühesten Schwangerschaftsanzeichen zurück gehen. Ausbleibende Morgenübelkeit oder vermindertes Spannungsgefühl in den Brüsten kann ein Anzeichen sein, um eine erlittene Fehlgeburt zu erkennen. In späteren Phasen der Schwangerschaft sind krampfartige Unterleibsschmerzen oder einsetzende Wehen sind typische Zeichen, die eine Totgeburt ankündigen können.

Gründe und Ursachen für eine Fehlgeburt

Es gibt eine Vielzahl von Gründen die beim Embryo zu einer Fehlgeburt führen können. Dazu zählen:

  • Anatomische Gründe: Bspw. verengte Gebärmutter, Myome, etc.
  • Äußerliche Gewalteinwirkung gegen den Bauch
  • Autoimmunerkrankungen
  • Genetische Defekte beim Embryo
  • Krankheiten die den mütterlichen Hormonhaushalt stören
  • Schwere Grippe mit Fieber
  • Selten auch durch Stress, schweres Heben oder eine Kombination mit den vorher genannten Gründen.

Natürlich kann auch eine Abtreibungspille eine Fehlgeburt auslösen. Allerdings ist diese dann von der Mutter explizit gewollt und wird nur unter ärztlicher Aufsicht und nach vorheriger Aufklärung verabreicht. Rauchen, Alkohol und größere Mengen an Koffein können das Fehlgeburtsrisiko erhöhen. Insbesondere während der Schwangerschaft sollten diese Risikofaktoren daher zwingend vermieden werden.

Die Bestattung des Kindes nach einer Totgeburt erfolgt entweder als anonyme Sammelbestattung durch das Krankenhaus oder bei einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm als Individualbestattung. Natürlich können die Eltern an beiden Bestattungsformen teilnehmen und sich von ihrem Kind verabschieden. Psychologen und Seelsorger können Vater und Mutter in dieser schweren Phase beistehen und die seelische Betreuung leisten.

Hinweis zum Mutterschutz

Ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm steht der Mutter eine achtwöchige berufliche Auszeit nach der Totgeburt zu. In dieser Zeit darf Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch beschäftigt werden. Auch der sechswöchige Mutterschutz kann nach der Entbindung noch genommen werden, sofern er nicht während der Schwangerschaft aufgebraucht wurde. Weitere Informationen finden Sie in unserer Artikelserie zum Mutterschutz und der Elternzeit.

Dieser Beitrag ist Inhalt unseres Ratgebers zum Thema SchwangerschaftskomplikationenWeitere Themen:


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