Wann Mutterschaftsgeld beantragen? Alle Infos zum Zuschuss bei gesetzlicher Krankenkasse und Bundesversicherungsamt

Sind Sie berufstätig und erwarten bald ein Kind? Dann ist dieser Ratgeber zum Mutterschaftsgeld beantragen sehr wichtig für Sie.

Denn dieser Zuschuss wird beschäftigten Frauen während des gesetzlichen Arbeitsverbots in der Schwangerschaft oder während dem Mutterschutz gewährt. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss gleichen sie fast das gesamte monatliche Einkommen aus, welches während der gesetzlichen Mutterschutzfristen wegfällt.

Damit Sie Mutterschaftsgeld beantragen können, müssen Sie sich allerdings rechtzeitig über die Anforderungen informieren und einen Antrag auf Mutterschutzgeld einreichen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie,

  • welche Anforderungen Sie erfüllen müssen
  • wie viel Mutterschutzgeld Ihnen zusteht und
  • wie und wann Sie einen Antrag auf Mutterschutzgeld stellen.

Dieser Artikel ist der sechste Teil unserer großen Serie rund um die berufliche Elternpause und das Elterngeld. Die weiteren Themen sind:

  1. Was ist die Elternzeit? – Dauer, Beginn, Antragsfrist
  2. Elternzeitgesetz und Elterngeld
  3. Musterantrag für Elternzeit, Wiedereinstieg und Teilzeit Antrag
  4. Elterngeld und berufliche Auszeit für Väter
  5. Elternzeit in Teilzeit
  6. Mutterschaftsgeld beantragen
  7. Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

 

Artikelübersicht

Wann Anspruch auf Mutterschaftsgeld beantragen? Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkasse

Grundsätzlich können Sie nur dann einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld beantragen, wenn

  • Sie zu Beginn Ihrer Mutterschutzfrist freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich versichert sind
  • zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis) oder
  • wenn ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfrist nach der Geburt zulässig aufgelöst hat (Arbeitgeberkündigung) oder
  • bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutzfrist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
  • Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, haben nur dann einen Anspruch auf Mutterschutzgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenversicherung den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung).

Höhe vom Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung, sowie für den Entbindungstag gezahlt. Die Mutterschutzfrist beträgt in der Regel sechs Wochen vor der Geburt des Babys und acht Wochen danach.

Besonderheiten zur Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung kann innerhalb der ersten acht Wochen nach der Entbindung eine Verlängerung der Schutzfrist auf zwölf Wochen beantragt werden.

Die Höhe vom Mutterschutzgeld richtet sich dabei nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Die Höhe vom Mutterschaftsgeld beträgt dabei höchstens 13 Euro pro Kalendertag.

Wer bekommt einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Wenn  der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro übersteigt (ein monatlicher Nettolohn von 390 Euro), muss der Arbeitgeber die Differenz in Form des Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Dies gilt auch für geringfügig-beschäftigte Frauen. Aus diesem Grund gibt es Mütter, die sowohl Mutterschaftsgeld beantragen als auch einen Arbeitgeberzuschuss erhalten.

Da das Mutterschutzgeld und der Arbeitgeberzuschuss mit dem Elterngeld verrechnet werden, müssen Frauen, die Mutterschaftsgeld beantragen und / oder Arbeitgeberzuschuss erhalten, für die betroffenen Lebensmonate des Kindes zwingend auch Elterngeld beantragen.

Nach dem Elternzeitgesetz (BEEG) gelten diese Lebensmonate des Kindes als für Elterngeld verbraucht und sind somit automatisch Elterngeld-Bezugsmonate der Mutter. Egal ob sie kein oder nur anteilig Elterngeld ausgezahlt bekommt (mehr Infos zur Elternzeit).

Beispiel: Erhält eine Mutter in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes Mutterschutzgeld, muss sie auch mindestens vom ersten bis dritten Lebensmonat des Kindes Elterngeld beantragen.

Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird erwerbstätigen Frauen während des gesetzlichen Arbeitsverbots in der Schwangerschaft oder während dem Mutterschutz gewährt. Die Höhe vom Mutterschaftsgeld beträgt bei der gesetzlichen Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag.

Mutterschutzlohn als Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverbot

Eine Frau braucht keine finanziellen Nachteile zu befürchten, wenn

  • sie wegen eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes ganz oder zum Teil vor Beginn und nach Ende der Schutzfrist mit der Arbeit aussetzt oder
  • das Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz umsetzt, sodass sie ihre Tätigkeit wechseln muss.

Denn sie behält weiterhin mindestens ihren Durchschnittsverdienst, der auch als Mutterschutzlohn bezeichnet wird. Der Mutterschutzlohn ist ein steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und beträgt wenigstens die Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate (bei monatlicher Entlohnung) oder der letzten 13 Wochen (bei wöchentlicher Entlohnung) vor Eintritt der Schwangerschaft.

Mutterschutzgeld des Bundesversicherungsamtes

Bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes erhalten erwerbstätige Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), Mutterschutzgeld in Höhe von maximal 210 Euro.

Mutterschaftsgeld beantragen: Die 4-Punkte-Checkliste

Möchten Sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) Mutterschaftsgeld beantragen? Dann sollten Sie einige Faktoren beachten, die in der nachfolgenden Checkliste zum Antrag auf Mutterschutzgeld genannt werden.

1. Der ideale Zeitpunkt: Wann Mutterschaftsgeld beantragen?

Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und mindestens acht Wochen danach gezahlt. Daher sollte der Antrag möglichst vor Beginn der Mutterschutzfrist eingereicht werden.

2. Wo wird der Antrag auf Mutterschutzgeld eingereicht?

Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, reichen ihr Antragsformular bei ihrer Krankenversicherung ein.

Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, können bei der zuständigen Stelle des Bundesversicherungsamtes Mutterschaftsgeld beantragen.

3. In welcher Form muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Reichen Sie das Antragsformular immer schriftlich ein. Die benötigten Formulare finden erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf den Seiten des Bundesversicherungsamtes.

4. Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich zum Mutterschaftsgeld beantragen?

  • Formular für Mutterschutzgeld (unterschrieben)
  • Ärztliche Bescheinigung
    • über den mutmaßlichen Entbindungstermin, möglichst zeitnah zu diesem Termin
    • oder bei fehlender Bescheinigung zum Geburtstermin (z.B. von Privatversicherten oder geringfügig Beschäftigten reicht auch die Geburtsbescheinigung vom Standesamt
    • bei Frühgeburten
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber zur Berechnung von Mutterschutzgeld


Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 31.10.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.