In diesem Artikel erfahren Sie alles zur Elternzeit als Vater. Wir erklären was man unter dieser beruflichen Auszeit versteht, wann sie beginnt und welche Fristen gewahrt werden müssen. Weiterhin erläutern wir die zwei Partnermonate und wie man die Auszeit als Vater splitten kann.
Dieser Artikel ist der vierte Teil unserer großen Serie rund um die berufliche Elternpause. Die weiteren Themen sind:
- Was ist die Elternzeit? – Dauer, Beginn, Antragsfrist
- Elternzeitgesetz und Elterngeld
- Musterantrag für Elternzeit, Wiedereinstieg und Teilzeit Antrag
- Elterngeld und berufliche Auszeit für Väter
- Elternzeit in Teilzeit
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Arbeitsverbot in der Schwangerschaft
Artikelübersicht
Können auch Väter in Elternzeit gehen?
Familienväter und Mütter können bei leiblichen Kindern beide in Elternzeit gehen und auch Elterngeld beantragen. Gleiches gilt auch bei Adoptivkindern. Beiden Eltern steht ein gemeinsamer Anspruch von 12 Monaten Elterngeld zu. Im Rahmen der zwei Partnermonate können sogar bis zu 14 Monate Zuschuss beantragt werden. Näheres dazu erfahren Sie im übernächsten Kapitel „14 Monate Elterngeld dank zwei Partnermonate„.
Prinzipiell kann der Vater ebenfalls bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres seine Auszeitbeantragen. Elterngeld gibt es aber nur in den ersten 14 Monaten und wenn mindestens eine Dauer von zwei Monaten Elternzeit beantragt wird. Dieser Zuschuss beträgt etwa 65% des Nettolohns und dient als Ersatzleistung für das ausfallende Gehalt. Die berufliche Auszeit kann auch gesplittet werden. Weiterhin ist es möglich zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten.
Gesetzlich krankenversicherte Familienväter werden während der Pause beitragsfrei weiterversichert. Lediglich die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige Leistungen in der GKV sind vom Vater zu zahlen.
Wann beginnt die Elternzeit für Väter?
Väter müssen den Beginn der Elternzeit sieben Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragen. Die gleiche Frist gilt auch für berufstätige Mütter. Prinzipiell beginnt die Zeitspanne einer möglichen Auszeit für Väter ab der Geburt des Babys und bis maximal zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Ein zeitgleicher Mutterschutz und ggf. damit zusammenhängende Leistungen, haben keinen Einfluss auf den Beginn der beruflichen Pause des Vaters. Achten Sie darauf, dass der Antrag auf Elternzeit zwischen der siebten und der achten Woche vor der Geburt eingereicht werden muss. Die Mitteilung an den Arbeitgeber über den Beginn der Zeiträume ist verbindlich und kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Im Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber diese Termine und den gewünschten Beginn verbindlich annehmen muss und nicht ablehnen darf.
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Zwei Partnermonate für 14 Monate Elterngeld
Der umgangssprachliche Vaterurlaub bezeichnet eine, mindestens zwei Lebensmonate des Kindes umfassende Dauer, in denen zeitgleich Elternzeit beantragt und Elterngeld bezogen wird. Ein Elternteil alleine kann während der Betreuungsphase maximal 12 Monate Elterngeld beantragen. Beteiligen sich jedoch beide Eltern zeitgleich an der Betreuung, dann können beide Eltern zusammen noch zwei zusätzliche Monatsbeiträge beziehen. Als Bedingung muss
- von beiden Eltern das Kind gleichzeitig betreut werden
- sich bei Vater oder Mutter das Einkommen in dieser Phase mindern.
- Der Vater muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Babys seine mindestens zweimonatige Pause nehmen.
Abgesehen von den zwei Partnermonaten kann das Elterngeld während der Auszeit frei aufgeteilt werden. Beispiel zum Splitten:
- Vater nimmt 12 Monate Elterngeld, Mutter beantragt zwei Monate
- Beide Eltern beziehen gleichzeitig jeweils 7 Monate Zuschuss
Sonderfall alleinerziehendes Elternteil: Alleinerziehende Mamis oder Papis können, mangels Partner, schlecht die Erziehung splitten oder einen Partnermonat ausführen. Trotzdem dürfen sie die vollen 14 Monate ausschöpfen, wenn:
- Das Erwerbseinkommen gemindert ist
- Das alleinige Sorgerecht vorliegt
- Das Kind nur bei diesem Elternteil lebt und die Eltern keine gemeinsame Wohnung teilen.
Die beiden Partnermonate müssen immer zeitgleich mit dem anderen Elternteil genommen werden. Allerdings können Papis und Mütter die Dauer von zwei Monaten aufteilen und so splitten, dass sie zweimal je einem Monat beantragen.
Kann der Vater die Elternzeit splitten?
Es ist möglich die Elternzeit zu splitten. Prinzipiell kann in den ersten drei Lebensjahren eine Aufteilung von zwei Segmenten beantragt werden, ohne dass der Arbeitgeber ablehnen darf. Zwei gesplittete Segmente bestehen, wenn in der Phase dazwischen gearbeitet wurde. Das Splitting muss bereits im Antrag erwähnt werden und ist ebenfalls verpflichtend. Späteren Änderungen zum Splitten muss der Chef nicht mehr zustimmen. Soll die Zeit des Vaters in mehrere Phasen von kürzerer Dauer aufgeteilt werden, dann muss der Chef den gesplitteten Zeiträumen explizit zustimmen.
Das war es mit der väterlichen Auszeit. Im nächsten Teil erfahren Sie alles über das gleichzeitige Arbeiten in Teilzeit während der Erziehungspause.
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