Was ist die Elternzeit? Beginn und Dauer

Die Elternzeit ermöglicht werdenden Eltern sich ein Auszeit vom Beruf zu nehmen und sich voll der Erziehung des Kindes zu widmen. Wichtig ist die Wahrung der Fristen und das alle Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Artikel erfahren Sie was die Elternzeit ist, wann sie beginnt, wann der Antrag beim Arbeitgeber erfolgen muss und alles über die Dauer der Auszeit vom Job.

Dieser Artikel ist der erste Teil unserer großen Serie rund um die berufliche Elternpause. Die weiteren Themen sind:

  1. Was ist die Elternzeit? – Dauer, Beginn, Antragsfrist
  2. Elternzeitgesetz und Elterngeld
  3. Musterantrag für Elternzeit, Wiedereinstieg und Teilzeit Antrag
  4. Elterngeld und berufliche Auszeit für Väter
  5. Elternzeit in Teilzeit
  6. Mutterschaftsgeld beantragen
  7. Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Artikelübersicht

Was ist die Elternzeit?

Mit der Elternzeit können angestellte Väter und Mütter eine Pause im Beruf einlegen und sich um die frühkindliche Erziehung kümmern. Diese Auszeit muss zwingend mit einem Formular und unter Berücksichtigung der Antragsfrist beim Arbeitgeber beantragt werden. Sie finden den Antrag als Musterformular im zweiten Teil unserer Serie.

Der Anspruch für die berufliche Auszeit ist explizit im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit festgelegt und steht Vater und Mutter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zu. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Abwesenheit bestehen. Allerdings ruht es in dieser Phase. Nach Ablauf der Babypause können die Eltern wieder in den Beruf zurück kehren. Der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis zu den gleichen vertraglichen Bedingungen weiterführen, wie vor der Auszeit.

Elternzeit beantragen
Elternzeit beantragen: Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor der Geburt gestellt werden.

Wann beginnt die Elternzeit und wie lange ist die Dauer?

Der Beginn der Elternzeit kann direkt im Anschluss an den Mutterschutz und das Arbeitsverbot in der Schwangerschaft angeschlossen werden. Formal beginnt die Elternpause mit der Geburt des Babys und dauert bis maximal zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes. Man hat also Anspruch auf bis zu 36 Monate Berufspause. Da aber der Mutterschutz und bisweilen genommener Urlaub mit reinspielt, hat der Gesetzgeber Beginn und Dauer im Elternzeitgesetz in §15 Absatz 2 und §16 Absatz 1 wie folgt geregelt:

§15 Absatz 2: Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet.

§16 Absatz 1: Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet

Konkret bedeutet dies, das die Dauer bzw. der Anteil beim Mutterschutz, welcher nach der Geburt liegt, auf die (anschließende!) Elternzeit angerechnet wird. Analog verhält es sich, wenn der Erholungsurlaub zwischen Mutterschutz und Elternpause liegt.

Dies kann problematisch werden, wenn man davon ausgeht, dass der Mutterschutz zusätzlich gilt und nach 2 Jahren, wegen falscher Berechnung zu spät zur Arbeit erscheint. Schon so manche(r) Arbeitnehmer(in), war am Ende der Elternpause im Urlaub und hat nach der Rückkehr rechtskräftige Abmahnungen oder Kündigungen im Briefkasten vorgefunden.

Die Dauer der Erziehungsauszeit liegt im Normalfall bei zwei Jahren und wird also ab der Geburt berechnet. Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber keine anderen Termine beantragen, dann ist genau am zweiten Geburtstag der Beginn der Arbeit vorgesehen.

Tipp: Nehmen Sie lieber im Anschluss noch einen Tag Urlaub, um mit Ihrem Kind feiern zu können.

Allerdings ist es auch möglich, einen Anteil von bis zu 24 Monaten im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem beendeten, achten Lebensjahr des Kindes beginnen zu lassen.

Wann muss man die Elternzeit beantragen?

Das Musterformular müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn einreichen und den Arbeitgeber informieren. Diese Zeitspanne ist vom Gesetzgeber vorgesehen und gewährt dem Chef ausreichend Zeit, um für personellen Ersatz zu sorgen. Es ist möglich eine Teilzeiterwerbstätigkeit zu beantragen, sofern der Arbeitgeber mitspielt. Der maximale Umfang beträgt bis zu 30 Wochenstunden. Dies kann Eltern entlasten, wenn der finanzielle Gürtel wegen des zusätzlichen Familienmitgliedes enger geschnallt werden muss.

Elternzeit beantragen DauerElternzeit beantragen: Die Dauer beträgt bis zu 36 Monate. Achten Sie darauf bis 7 Wochen vor der Geburt die Frist beim Chef einzuhalten.

Um eine vorzeitige Beendigung zu beantragen, müssen Sie übrigens keine Zustimmung des Arbeitgebers einholen. Es langt in diesem Fall eine formlose Mitteilung, um die Beendigung zu beantragen. Weitere wichtige Fristen und Besorgungen für Eltern finden Sie beispielsweise in unserem Ratgeber zu den Behördengängen nach der Geburt, der Kindergeldtabelle oder bei der Baby Erstausstattung.

Dies war es auch schon mit dem ersten Teil zu Beginn, Beantragung und Dauer der Elternzeit. In unserem nächsten Ratgeber erfahren Sie alles über das Elternzeitgesetz und das Elterngeld.


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