Elternzeit in Teilzeit

Viele Eltern wollen oder müssen nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Gerade wenn das Elterngeld ausläuft, kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Wie die Vereinbarkeit von Beruf und Kindeserziehung gelingt, welche Formulierung im Antrag enthalten sein muss und was man bei Ablehnung eines Teilzeitarbeitsvertrages  tun kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Teilzeitarbeit.

Dieser Artikel ist der fünfte Teil unserer großen Serie rund um die berufliche Elternpause. Die weiteren Themen sind:

  1. Was ist die Elternzeit? – Dauer, Beginn, Antragsfrist
  2. Elternzeitgesetz und Elterngeld
  3. Musterantrag für Elternzeit, Wiedereinstieg und Teilzeit Antrag
  4. Elterngeld und berufliche Auszeit für Väter
  5. Elternzeit in Teilzeit
  6. Mutterschaftsgeld beantragen
  7. Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Artikelübersicht

Teilzeit in Elternzeit

Viele Eltern wollen oder müssen neben der Kindererziehung in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld ist eine tolle Sache, um Eltern bei der Erziehung des Kindes in den ersten Monaten nach der Geburt finanziell zu unterstützen. Doch was soll man machen, wenn die Unterstützung ausläuft und die Elternzeit noch weiter geht? Für viele Eltern bietet sich die Arbeit in Teilzeit an. Damit lässt sich das eigene Einkommen steigern und bei guter Planung und geeignetem Umfang auch mit dem Kind vereinbaren.

Fortsetzung der Arbeit in Teilzeit

Eltern, die vor der Elternzeit in Teilzeit tätig waren können die Teilzeittätigkeit direkt wieder aufnehmen. Mütter und Väter, die dies betrifft, müssen Ihrem Arbeitgeber allerdings bereits beim Stellen des Antrags auf Elternzeit, den Beginn der Teilzeit mitteilen. Bei spontaner, unangekündigter Aufnahme der Teilzeittätigkeit muss der Arbeitgeber zunächst zustimmen. In diesem Fall ist ein zweiter Antrag erforderlich.

Antrag auf Teilzeit in Elternzeit

Den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung sollten Sie förmlich einreichen. Sie haben einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle wenn folgende fünf Faktoren erfüllt sind:

  1. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (ohne Azubis)
  2. Sie sind seit mindestens sechs Monaten in der Firma beschäftigt
  3. Der Antrag erfolgt in Schriftform mit Unterschrift
  4. Die Antragsfrist von 7 Wochen vor der Geburt wurde eingehalten
  5. Es liegen keine dringenden betrieblichen Gründe für eine Ablehnung vor

Hat das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter, dann können Sie auch ohne Rechtsanspruch versuchen, mit Ihrem Chef eine Einigung zu erzielen.

Elternzeit Teilzeit
Teilzeit in Elternzeit arbeiten: Wir klären über die richtige Formulierung im Antrag und mögliche Folgen im Schreiben an den Arbeitgeber auf.

Wichtige Details zum Antrag

Folgende Details müssen Sie bei der Antragsstellung beachten, damit die Wirksamkeit gewährleistet ist. In Teil drei unserer großen Serie finden Sie diverse Musterformulare, die Sie auch für diesen Fall verwenden können. Der Antrag muss konkrete Termine enthalten und darf nicht vage formuliert werden!

  • Der Antrag auf Teilzeitbeschäftigung muss schriftlich im Original erfolgen. E-Mails oder Kopien zählen nicht!
  • Nennen Sie das Datum und den Beginn der Teilzeitarbeit.
  • Die Mindestarbeitszeit muss zwei Monate betragen.
  • Die Wochenstundenanzahl muss genannt werden und zwischen 15 und 30 Stunden betragen
  • Es empfiehlt sich, bei der Formulierung die gewünschte Aufteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage zu nennen.

Den letzten Punkt sollten Sie mit Ihrem Chef vorab besprechen. Wird der Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit genehmigt, ist alles gut. Erfolgt daraufhin eine schriftliche Ablehnung des Teilzeitvertrages, dann sind die Stunden festgeschrieben und können in einem möglichen Einigungsverfahren heran gezogen werden. Dies ist ungünstig, wenn beispielsweise Termine außerhalb der regulären, betrieblichen Arbeitszeit gewünscht wurden oder das Betriebsverfassungsrecht nicht eingehalten wird.

Ablehnung des Teilzeitantrags

Wenn Sie die oben genannte Formulierung fristgerecht eingehalten haben, dann warten Sie auf die Antwort vom Chef. Dabei gibt es folgende Fälle:

  • Der Arbeitgeber kann den Antrag nur innerhalb von vier Wochen nach Eingang mit dem Verweis auf dringende betriebliche Gründe ablehnen.
    • Bei versäumter Vier-Wochen-Frist dürfen Sie den Anspruch auf Teilzeitarbeit einklagen.
    • Bei einem abgelehnten Antrag können Sie den Anspruch ebenfalls einklagen.
      • Um keinen (gerichtlichen) Streit zu forcieren suchen Sie sich für die Dauer der Elternzeit einen anderen Arbeitgeber oder machen sich selbstständig. Beides erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers.

Im sechsten Teil unserer Serie erfahren Sie, wie man das Mutterschaftsgeld beantragen kann.

Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2024-11-21 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.